Beratung, Qualifizierung, Begleitung
Die flexible Förderung und die Besonderheiten bürgerschaftlicher Trägerschaften bei "Initiative ergreifen" erfordern ungewöhnliche Wege der Projektakquisition, der Qualifizierung, Beratung und Begleitung. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) NRW bedient sich daher dreier Instrumente, die über die normale Städtebauförderung hinausgehen.
Management Initiative ergreifen:
beraten – qualifizieren – begleiten
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) NRW hat ein privates Büro mit dem Management "Initiative ergreifen" beauftragt, um
- landesweit Projekte zu akquirieren,
- die Projektinitiativen und deren Projekte zu qualifizieren,
- die Projekte mit Initiatoren, Kommunen und Bezirksregierungen zur Förderentscheidung vorzubereiten,
- die Projekte bei der Umsetzung zumindest im Förderzeitraum und parallel zum betrieblichen Aufbau zu begleiten.
Jedes Projekt muss einen Qualifizierungsprozess durchlaufen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit dem MBWSV, Bezirksregierungen, Kommunen und Projektinitiativen.
Beirat Initiative ergreifen
Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) hat einen Beirat berufen, der das Ministerium bei der Förderentscheidung berät. Der Beirat besteht aus Persönlichkeiten, die praktische Erfahrungen mit Projekten und Projektinitiativen haben, die über regionale Kenntnisse verfügen und wirtschaftliche und betriebsorganisatorische Erfahrungen einbringen. Alle Projekte müssen vor einer Förderentscheidung im Beirat beraten und mit einer Förderempfehlung an das MBWSV versehen werden.
Zu einer Beratung durch den Beirat müssen in der Regel die folgenden Unterlagen vorliegen:
- Beschreibung des Kernanliegens des Projekts und des besonderen Projektprofils
- Nutzungskonzept
- Entwurfsplanung mit einer Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung (DIN 276)
- Klärung der Architekten- und Bauherren-Verantwortung
- Träger- und Organisationskonzept mit den dauerhaften Verantwortungen
- Betriebskonzept mit Jahreswirtschaftsplänen über mind. 5 Jahre
- Nachweis der verlässlichen Übernahme des Eigenanteils
- Kooperationsbereitschaft aller notwendigen Akteure, v.a. der Kommune.
Erst nach einer positiven Förderempfehlung des Beirates an das MBWSV stellen die Kommunen die Förderanträge bei der Bezirksregierung. Das MBWSV entscheidet dann abschließend über die Förderung im Rahmen der Aufstellung des Stadterneuerungsprogramms des Folgejahres. Die Vorhaben stehen im Wettbewerb um die Fördermittel.
Kommunale Programm-Begleitung (Stadt Castrop-Rauxel)
Weil bei "Initiative ergreifen" ein verändertes Aufgabenverständnis auf kommunaler Ebene eingeübt werden muss und die Kommunen über die Förderanträge in der formalen Verantwortung während der Zweckbindungsfrist sind, steht zusätzlich zum Management "Initiative ergreifen" die Stadt Castrop-Rauxel für einen kommunalen Erfahrungsaustausch bereit; Castrop-Rauxel verfügt über Erfahrungen mit der Realisierung von "Initiative ergreifen"-Projekten.


